Änderung des KitaG Niedersachsen

Die neue Regierungskoalition in Niedersachsen hat im Kolalitionsvertrag die Änderung des Kindertagsstättengesetzes in Niedersachsen zu ihrem Ziel erklärt. Tatsächlich hat das KitaG Nds dringenden Reformbedarf. Der Kreisselternrat des Landkreises Stade fordert daher die Änderung folgender Regelung des KitaG Nds:

 

  • Mehr Rechte für die Elternvertretungen: Wahl der Elternvertreter für zwei Jahre, institutionalisierte Beteiligungsrechte auf Samtgemeinde-, Stadt - und Kreisebene, Bildung eines Kindergartenvorstand mit Beteilung der Eltern, Übernahme der notwendigen Kosten der Elternräte (Geschäftsbedarf, Fahrtkosten u.a.)
  • Bessere Betreuungsqualität in Kitas: Verbesserung des Betreuungsschlüssels, mehr Vorbereitungs- und Leitungsstunden
  • Festlegung der Mindestbetreuungszeit von 6 Stunden und Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wenn beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind
  • Rechtsanspruch auf Inklusion an Kindergärten. Schon jetzt sind die Gemeinden wegen der Unterzeichnung der UN Behindertenkonvention durch Deutschland verfassungsrechtlich zur Inklusion an Kindergärten verpflichet. Das muß endlich im KitaG Nds. klargestellt werden. Die jetzigen Regeln zur Integration müssen entsprechend angepasst werden.
  • Verbindliche Festlegung der Betreuungsqualität in der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern außerhalb des Unterrichts: Die Betreuung von Schulkindern kann nur durch pädagogische Fachkräfte erfolgen, dass muss auch im Rahmen der Ganztagsschule außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts gelten.

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