Qualität in der Kinderbetreuung

Qualität in der Kinderbetreuung ist ein sehr wichtiges Thema und wurde zum 1.1.2012 neu in das Jugendhilferecht aufgenommen. § 79 Abs. 2 Nr. 2 iVm § 79 a SGB VIII verpflichtet nun den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung im Rahmen der Struktur-, Erlebnis- und Erlebnisqualität bzw. Wirkungsqualität. Ziel sollte zunächst die Evalutation der bisherigen Qualität sein. Deshalb wurden im Gesetzgebungsverfahren die erwarteten Mehrkosten für 2012/2013 mit jeweils 35 Mio Euro beziffert. Diese Pflicht des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe muß von allen Seiten eingefordert werden. Wir als Landesvertretung der Kitas in Niedersachsen werden uns dafür einsetzen und fordern eine entsprechende Anpassung des KitaG Niedersachsen, das in diesem Jahr überarbeitet werden soll.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0