Die Rückerstattung von Elternbeiträgen zu Unrecht verweigert

Wegen des klammen Haushaltes des Landkreises Stade werden Eltern zuviel gezahlte Elternbeiträge nicht erstattet

 

Für große Verwirrung sorgte eine Anhörung zur Rückerstattung von Elternbeiträgen zur Kindertagespflege durch die Verwaltung des Landkreises Stade im November 2014. Die Anhörung enthielt den falschen Hinweis, dass es keinen Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge gebe.

 

Hintergrund

 

Viele Eltern hatten Anfang 2014 eine Antrag auf Rückerstattung aufgrund der rückwirkenden Änderung der Kindertagespflegesatzung zuviel gezahlten Elternbeiträge gefordert. Rückerstattungsforderungen von mehreren tausend Euro waren keine Seltenheit.

 

Was sollten Eltern jetzt tun?

 

Anfang 2015 werden nun von der Verwaltung des Landkreises Stade die ablehnenden Bescheide verschickt. Die Bescheide enthalten eine Rechtsmittelbelehrung. Demnach kann gegen den Bescheid die gerichtskostenfreie Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Das Rechtsmittel kann nur innerhalb eines Monats eingelegt werden!

 

Rechtslage

 

Wie bereits ausführlich berichtet besteht ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens und damit auch auf Erstattung. Das OVG Lüneburg im Herbst 2014 bereits indirekt den Rückzahlungsanspruch bestätigt. Eltern sollten sich nicht entmutigen lassen. Es gehört zur Strategie des Landkreises die erhebliche Gesamtsumme der Rückzahlung durch Abschreckung zu mindern.

 

Gibt es weitere Fragen?

 

Wer weitere Fragen hat, kann sich direkt an die Rechtsanwältin Angela Heinssen wenden: Angela Heinssen, Guderhandviertel 79, 21720 Guderhandviertel, angela.heinssen(at)freenet.de, 0151-64968939.

 

 

 

 

 

 

 

 

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