Meilenstein für gerechte Gebühren

Rückwirkende Änderung der nichtigen Satzung im Lk Stade

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Beitragsfreies Kindergartenjahr

Es wird vom Land Niedersachsen durch finanzielle Förderung eine Beitragsfreiheit bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche durch das Gesetz garantiert. Bei einer Betreuungszeit von mehr als acht Stunden kann die Gemeinde entscheiden, ob sie beitragsfrei stellen oder geringe Elternbeiträge erheben möchte. Die Betreuungszeit umfasst auch die so genannten Randzeiten, das heißt Früh- und Spätdienste.

 

Die Landesregierung in Niedersachsen geht davon aus, dass die finanzielle Entlastung der Eltern durch die Beitragsfreiheit nicht durch eine veränderte Geschwisterkinderermäßigung geschmälert wird. (Quelle: Informationsblatt des Kultusministeriums Niedersachsen)

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Gleiche Gebühren

Anders als der Landkreis Stade, in dem die Satzung jetzt vom OVG Lüneburg für nichtig erklärt wurde, macht der Landkreis Dieholz es besser und gleicht die Gebühren von Tagespflege und Krippe seit 2009 an. Auch in den Städten Berlin und sogar in der Stadt Stade läuft es gut: Krippe und Kindertagespflege werden bezüglich der Elternbeiträge gleichbehandelt.

 

In Berlin gibt es ein einheitliches Gesetz zur Regelung der Elternbeiträge (s. Anlage). Und die Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege in der Hansestadt Stade regeln: "Der Kostenbeitrag .....

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OVG Lüneburg vom 21. Juni 2013: Elternbeiträge im Lk Stade rechtswidrig

Die Kindertagespflegesatzung ist seit 2009 nichtig...

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Kita Gebühren

Gebühren dürfen keine unüberwindliche soziale Barriere .... errichten. Unzulässig ist eine Gebührenregelung, wenn sie ihrer Höhe nach in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße abschreckende Wirkung entfaltet Bundesverfassungsgericht 8. Mai 2013. In Apensen dürften die Kita Gebühren eine derart abschreckende Wirkung entfalten. mehr...


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Gebühren und Entgelte im Lk Stade

Die Kindergartengebühren im Landkreis sind sehr unterschiedlich...mehr

Mahlzeiten während der Kinderbetreuung

Oft wird gefragt, ob die Mahlzeiten zusätzlich zu den Elternbeiträgen gezahlt werden müssen, da ja bereits  Elternbeiträge gezahlt würden. Tatsächlich spricht viel für eine Pflicht der Kommune, die Kosten für die Mahlzeiten auch zu übernehmen. Allerdings droht dann schnell die Gefahr höherer Gebühren, damit die Kommune die höheren Kosten finanzieren kann. Die finanzielle Belastung für die Eltern wäre dann gleich.

Beitragsfreies Kindergartenjahr