Schlechte Nachricht für Buxtehuder Eltern


Streitfall Geschwister-Ermäßigung: Verwaltungsgericht Stade hat die Klage einer Familie abgewiesen

Björn Vasel BUXTEHUDE. Für Eltern von zwei und mehr Kindergartenkindern ist es eine "schlechte" Nachricht: Das Verwaltungsgericht in Stade hat am Dienstag die Klage von Dr. Matthias Schneider gegen die Stadt Buxtehude abgewiesen. Er hatte die Kommune 2010 auf Rückzahlung von Kindergartengebühren verklagt (4 A 1083/10).
Die Vorgeschichte: Das letzte Kindergartenjahr ist - im Land Niedersachsen - seit dem Kindergartenjahr 2007/2008 beitragsfrei. So steht es im Gesetz. Einen wichtigen Aspekt ließ der Gesetzgeber bei der Regelung allerdings unter den Tisch fallen - die Geschwisterermäßigung. Diese Frage durften die Kommunen weiter über ihre Satzungen selbst regeln. Der damalige Kultusminister Bernd Busemann hatte im Juli 2007 - ohne Erfolg - an die Städte und die Gemeinden appelliert: "Es kann nicht angehen, dass jetzt Geschwisterermäßigungen nachteilig verändert werden. Dies ist nicht gewollt." Bei der Stadt verhallten die Worte des Kultusministers.
Die Satzung für die Kindergarten-Gebühren wurde geändert, wodurch sich die vom Land gewünschte Entlastung der Eltern in Buxtehude reduzierte. Wer zeitgleich ein Kind im zweiten (kostenpflichtigen) und ein Kind im dritten (beitragsfreien) Kindergartenjahr hat, bekommt keinen Geschwisterrabatt mehr. Bei der Kläger-Familie Dr. Matthias und Friederike Schneider buchte die Stadt statt 185,90 Euro plötzlich 286 Euro für den Ganztagsplatz von Tochter Louise ab; für sie galt vorher der Geschwisterrabatt von 35 Prozent. 50 Eltern waren 2007 von dieser Regelung betroffen, mit der das Land eigentlich frühkindliche Bildung vor der Einschulung fördern, Eltern finanziell entlasten und einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten wollte.
Die Streichung des Rabattes spülte 20 000 Euro mehr in den Stadtsäckel. Für die Stadtverwaltung ist die Rechtslage ohnehin klar: Die volle Gebührenpflicht gilt laut Satzung für das erste "gebührenpflichtige" Kind, und das ist - nach der Befreiung für das ältere Kind - das Zweitkind. Vor diesem Hintergrund hatte die Vorsitzende Richterin bereits bei der Verhandlung angedeutet, dass Schneider nicht mit einer Rückzahlung rechnen könne; maßgeblich seien für das Gericht die Regelungen in Gesetz und Satzung und nicht Äußerungen des Ministers in Flyern und Presseerklärungen, so Kai-Uwe Klinge vom Verwaltungsgericht. Und so habe die 4. Kammer die Klage des Vaters in dieser Woche abweisen müssen.
Für den Kläger ist der Beschluss des Gerichtes "enttäuschend". Letztlich sei das alles eine Mogelpackung. Schneider: "Eigentlich sollten doch Familien mit mehreren Kindergartenkindern entlastet werden." Er hoffe, dass die Politik noch einmal über den Geschwisterrabatt diskutiere und sich für die Förderung von Mehrkind-Familien stark mache - wie vom Gesetzgeber eigentlich gewollt.
"Ich kann den Vater verstehen", sagt Jugendhilfe-Ausschussvorsitzender Nick Freudenthal (SPD). Viel Hoffnung will der Genosse ihm und anderen Eltern gegenwärtig nicht machen; der Wegfall der Ermäßigung ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 sei der finanziellen Lage der Stadt geschuldet gewesen. Buxtehude schreibe auch heute noch rote Zahlen. Außerdem wollte und will der Rat das Defizit bei den Kindergärten begrenzen. Freudenthal: "Wir werden bei der Verwaltung einen Sachstandsbericht einfordern." Geprüft werden soll, wie viele Familien betroffen sind und was es kosten würde.


Kindergarten-Satzung


"Besuchen mehrere Kinder einer Einkommensgemeinschaft eine Tageseinrichtung , dann ist für das erste gebührenpflichtige Kind, das sich nicht im beitragsfreien Kindergartenjahr befindet, der zumutbare Eigenanteil zu entrichten. Für das zweite Kind sind 65 Prozent und jedes weitere Kind 50 Prozent dieses Satzes zu zahlen."

Stader Tageblatt 02.02.2012 Abstandhalter