Recht auf überregionale Kindergärten

Grundsätzlich haben die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Betreuungsortes. Das heißt es kann auch ein Kindergarten gewählt werden der in der Nähe des Arbeitsplatzes liegt. Das Wunsch- und Wahlrecht umfasst z.B. auch die Wahl eines Waldorfkindergartens, der in einer anderen Kommune liegt.

 

Dazu stellt das VG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 6.08.2010 fest, dass auch ohne die Aufnahme in den Bedarfsplan

 

"im Rahmen der Ermessensausübung u.a. die Strukturentscheidung des Jugendhilferechts für ein plurales, bedarfsgerechtes Leistungsangebot sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten ist. Insgesamt sind bei der von dem Beklagten vorzunehmenden Abwägung daher im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte zu beachten, die das Bundesverwaltungsgericht vor Einführung des § 74a SGB VIII für die finanzielle Förderung auswärtiger Kindergartenplätze berücksichtigt hat." 

 

Dazu zählen:

 

"günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern".."Auch kommt der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder wie hier Waldorfkindergarten) sowie seiner Betreuungsorganisation (z.B. in Bezug auf Vor- und Nachmittagsgruppen) Bedeutung zu."