Kein Krippenplatz: Schadensersatz?

Das OVG Rheinlandpfalz hat im Oktober 2012 erneut wegen der Übernahme der Kosten durch die Selbstbeschaffung einer Kinderbetreuung zugunsten der Kläger entschieden. Allerdings wurde der Rechtsgrund, den das VG Mainz bisher gewählt hatte, nicht als anwenbar gesehen. Vielmehr wurden anhand der systematischen Auslegung des Sozialrechts, des Rechtsgebungsverfahrens und der bisherigen Rechtssprechung dem Anspruch stattgegeben. mehr...


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Selbstbeschaffung von Jugendhilfeleistungen, Schadensersatz, Urteil vom 25. Oktober 2012 OVG Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 7 A 10671/12 OVG Rheinland-Pfalz, 1 K 991/11 VG Mainz
Selbstbeschaffung von Jugendhilfeleistug
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Außerdem hat der Landeselternrat NRW einen ausführlichen Artikel von Thomas Meysen, Rechtsanspruch: ja, Kitaplatz: nein und Nun? Rechtsschutz und Haftung beim unzureichendem Ausbau, aus der Zeitschrift DJI Impulse 2/2012 veröffentlicht.


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