Krippen Klage

Der Spiegel hat unter dem Titel "Kita Klagen Chaos" am 19. November 2013 ausführlich über die erwartete Klagewelle auf einen Krippenplatz oder Schadensersatz ab dem 1. August 2013 berichtet. In Niedersachsen wird nach Aussagen des niedersächsischen Landkreistages im worst case mit 5.000 Klagen gerechnet. Grund ist die besonders schlechte Betreuungsquote in Niedersachsen. Mit einer Betreuungsquote von 22,1 Prozent im März 2012 war Niedersachsen auf dem viertletzten Platz aller Bundesländer im Vergleich. Die Erfolgschancen einer Klage sind groß....Bei Nido gibt genau Anleitungen zum Gerichtlichen Verfahren in eigener Regie: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Dauer 6 Wochen), Voraussetzung Anspruchssteller das Kind, vertreten durch die Eltern, Anspruchsgegner ist die Kommune (Landkreis), mehr....

 

 

Text: Hiermit beantrage wir namens und als gesetzliche Vertreter des Antragstellers, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragssteller in der Zeit ab dem 1. August 2013 für ... Stunden/Woche einen Platz  in der Kita A, hilfweise B zur Verfügung zu stellen bzw. dafür zu sorgen, dass der Platz zur Verfügung gestellt wird.

  • Es besteht ein Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit), weil nicht auf das Ergebnis des Haupsacheverfahrens  in frühestens 1 Jahr gewartet werden kann.
  • Es besteht auch ein Anordnungsanspruch, weil das SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährt.

Alle Dokumente einreichen zur Glaubhaftmachung: Geburtsurkunde, Familienbuchauszug, Ablehnungsbescheid... eidesstaatliche Versicherung der anderen Tatsachen.


Schadensersatz bei selbst organisierter Betreuung

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied jüngst zugunsten einer Mutter in Mainz. Die Familie bekam keinen Krippenplatz trotz Rechtsanspruch des Landes Rheinland-Pflaz und musste ihr Kind in einer privaten, kostenpflichtigen Krippe unterbringen, weil die städtischen bereits voll waren. Das Geld - 400 Euro monatlich - bekommt sie nun zurück. Der Fall war eindeutig.

 

Ausführlich hat sich der Jura Professor Stephan Rixen der Universität Bayreuth mit den Folgen des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift 2012 auseinander gesetzt:

 

Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Eltern ein eindeutiges Wahlrecht zwischen Tagesmutter und Krippe haben. Die Kommunen können also nicht die Eltern an die Tagesmütter verweisen, wenn das von der Eltern aus pädogogischen, räumlichen oder finanziellen Gründen nicht gewünscht ist. Von vielen Kommunen wird hierbei übersehen, dass die Elterbeiträge für Tagesmütter zum Teil deutlich über den Kindergartengebühren liegen. Auch die fehlende Ermäßigung für das zweite betreute Kind stellt Belastung dar, die vielen Eltern nicht hinnehmen werden. Dabei summiert sich die jährliche Mehrbelastung je nach täglicher Betreuungsdauer schnell zur Höhe von mehreren Tausend Euro.

 

Zum Erziehermangel zitiert der Spiegel: "Zwar sehen die Kommunen die Länder in der Pflicht. "Sie sind für die Erzieherausbildung zuständig", sagt Lübking vom Städte- und Gemeindebund. "Wenn dort nicht genügend ausgebildet wird, dass die Kommunen ausreichend Kitas eröffnen können, liegt das in der Verantwortung der Länder." Jurist Rixen hält die Kommunen in diesem Punkt allerdings mindestens für mitverantwortlich: "Sie hätten in den vergangenen fünf Jahren auf die Länder einwirken müssen, die Anforderungen an die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher entsprechend dem absehbaren Bedarf anzupassen.""

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Kommentare: 2
  • #1

    Jens Knube (Freitag, 14 Juni 2013 21:43)

    Lässt sich aus dem neuen Kinderförderungsgesetz (KiföG) denn auch eine Wahlfreiheit der Eltern zwischen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ableiten?

  • #2

    kinderbetreuung-landkreis-stade (Samstag, 15 Juni 2013 23:42)

    Es gibt meines Erachtens schon jetzt eine Wahlfreiheit der Eltern zwischen Krippe und Tagesmutter. Die rechtlichen Details dazu finden sich unter den Tagungsunterlagen/ Kinderbetreuungskongress.