Erzieherinnen in der Kindertagespflege

Eine leistungsgerechte Bezahlung der Tagesmütter ist überfällig, urteilte Ende 2012 das OVG Lüneburg.  Im  Landkreis Stade gibt es bisher keine Staffelung der Förderentgelte nach Qualifikation der Tagesmutter. Das heißt die Tagesmütter erhalten - anders als im Landkreis Harburg - lediglich 3,60 Euro pro Kind, tragen aber alle betrieblichen Kosten der Kinderbetreuung und das volle Risiko der Selbstständigkeit. So auch die beiden Erzieherinnen, die die Großtagespflege "De lütten Racker" im Zentrum von Stade betreiben, und aufgrund der großen Beliebtheit sehr positiv in die Zukunft blicken.

Anders im Landkreis Harburg: Kindertagespflegepersonen mit einer pädagogischen oder ähnlichen Ausbildung erhalten grundsätzlich 4,60 € (pro Kind) pro Stunde, wenn sie eine mindestens einjährige Erfahrung in ihrem Beruf nachweisen und weitere in der Konzeption der Kindertagespflege festgelegte Kriterien erfüllen.


Download
Satzung Kindertagespflege Landkreis Harb
Adobe Acrobat Dokument 100.6 KB


Kommentar schreiben

Kommentare: 0