Eine Tagesmutter kann die Kinder auch bei Ihnen im Haushalt betreuen, sie nennt sich dann Kinderfrau. Auch für die Kinderfrau übernimmt das Jugendamt die Kosten. Es ist Ihnen freigestellt, ob die Kinderfrau in ihrem Haushalt weitere Kinder (insgesamt 5) betreut oder nicht.