Meilenstein für gerechte Gebühren

Rückwirkende Änderung der nichtigen Satzung im Lk Stade

Weihnachtsgeschenk für Eltern: Über 3.000 Euro Rückerstattung pro Kind möglich! Der Kreistag vom Lk Stade hat am 9. Dezember 2013 beschlossen, die Gebühren für die Kindertagespflege rückwirkend ab 2009 zu ändern! Damit haben Eltern zum Teil erhebliche Rückforderungsansprüche gegen den Lk Stade, die sie nun innerhalb einer Frist von drei Monaten mit einem Antrag geltend machen müssen.

 

Der Rückerstattungsanspruch besteht gem. § 51 Abs. 1 VwVfG auch für Eltern, die nicht geklagt haben. Das Verfahren muß wieder aufgegriffen werden, wenn sich die Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat. Der schriftliche Antrag ist notwendig, da das Jugendamt leider bisher eine automatische Rückerstattung verweigert. Infos direkt beim Amt für Jugend und Familie Landkreis Stade oder über angela.heinssen@kinderbetreuung-landkreis-stade.de

 

Die Kindertagespflegegebühren mussten auf Drängen des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg geändert werden. Das OVG Lüneburg hatte im Juni 2013 festgestellt, dass die alte Kindertagespflegesatzung wegen Kostenüberdeckung nichtig ist. Die Jorker Rechtsanwältin Angela Heinssen hatte erfolgreich gegen die Kindertagespflegegebührensatzung des Landkreieses Stade wegen des Verstoßes gegen die vom Bundesverfassung formulierten Gebührengrundsätze für Kinderbetreuung geklagt. Eltern die geklagt hatten, erhalten nun ihr Geld teilweise zurück. Die Klageverfahren laufen aber weiter, den Ziel ist die Gleichstellung der Gebühren in Kindertagespflege und Kindertagesstätte in allen Kommunen.  mehr...


Neue geänderte Gebührenstaffel für Kindertagespflege im Landkreis Stade (Stundensätze in Euro)

   
   
Stufe  Jahreseinkommen  2009-2013  ab 2014 
1    unter 16.000  keine  keine 
2    16.000-20.000  0,50   0,60  
3    20.000-24.000  0,70   0,80  
4    24.000-29.000  1,10   1,10  
5 
 29.000-34.000  1,20   1,30  
6    34.000-40.000  1,40   1,50  
7    40.000-48.000  1,70   1,80  
8    ab 48.000  1,90   2,10  
   
     
     

 

 

Fast alle Einkommenstufen in der Kindertagespflege waren von überhöhten Beiträgen betroffen. Eltern sollten jetzt Rückerstattungsansprüche prüfen.

 

 

Alle Einkommensstufen sind von überhöhten Elternbeiträgen zur Kindertagespflege im Landkreis Stade betroffen, außer die erste Stufe. Die Ansprüche auf Rückerstattung wegen der rückwirkenden Änderung der Satzung belaufen sich in allen Stufen auf mehrere hundert Euro jährlich. Es besteht ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. 51 VwVfG, da sich die Rechtslage nachträglich zugunsten der Betroffenen geändert hat, wie sich aus den nachfolgenden Tabellen ergibt:

 

 


Zum Vergleich: Kindertagespflegebeiträge für die in Kitas üblichen Betreuungszeiten (Elternbeiträge 2009-2013, monatlich in Euro)

Stunden tgl Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
4 Stunden keine         43,33   60,67   95,33   104,00   121,33   147,33   164,67  
6 Stunden keine 65,00   91,00   143,00   156,00   182,00   221,00   247,00  
9 Stunden keine 97,50   136,50   214,50   234,00   273,00   331,50   370,50
           
             
             
              
   

Zum Vergleich: Kindertagespflegebeiträge für die in Kitas üblichen Betreuungszeiten (Elternbeiträge ab 2014 geplant, monatlich in Euro)

Stunden tgl Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
4 Stunden keine        

52,00

69,33
95,33  

112,67 

130,00 
156,00 
182,00
6 Stunden keine 78,00   104,00
143,00   169,00 
195,00 
234,00 
273,00 
9 Stunden keine

117,00  

156,00 
214,50   253,50 
292,50 
351,00 
409,50
           
             
   

Sicherlich der erste große Schritt ist mit der neuen Beitragssatzung getan. Aber es bleibt noch ein langer Weg. Das zeigt die Vergleichstabelle der Kindertagespflege mit den Kitagebühren in den Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Stade (monatlich in Euro):

 

 

Vergleich d: Höchssätze  Tagespfl.
Jork  Lühe   Oldend
Fredenb
Drochts.
Horneb.
Apensen
               Krippe   
 4 Stunden  182,00   160,00   135,00   137,00   166,60   124,00   170,00   184,00  
 6 Stunden  273,00   180,00   197,50   183,00   256,60     244,00   272,00  
 9 Stunden  409,50   220,00   265,00   252,00   308,30   237,00   362,00   360,00  
 Geschw.
  50% 50% 50% 50% 50% 50%  

 

Auch die neue Beitragssatzung ist nichtig

 

Die jährlichen Kosten der Kinderbetreuung in der Gemeinde Jork zeigen exemplarisch, dass auch die neue Kindertagespflegesatzung im Landkreis Stade ungerecht bleibt.  Schon die Ganztagsbetreuung von einem Kind zeigt einen Beitragsunterschied zwischen Kita und Kindertagespflege von 2.274 Euro. Untragbar wird allerdings der Unterschied bei zwei Kindern. Glücklich die Eltern mit Krippen- und Kitaplatz, sie zahlen für die Betreuung von zwei Kindern jährlich 3.960 Euro.

 

Sollten die Eltern mangels ausreichender Krippenplätze in Jork keinen Krippenplatz bekommen, sondern einen Platz in der Kindertagespflege so muss die Familie jährlich insgesamt 7.554 Euro für die Kinderbetreuung zahlen, denn sie profitiert nicht von der 50 % Ermäßigung der Beiträge beim Geschwisterkind. Das muß nicht so sein, der Landkreis Cuxhaven gewährt eine Geschwisterermäßigung bei allen Betreuungsformen.

 

Jährliche Betreuungskosten, Gemeinde Jork für 1 bzw. 2 Kinder in Euro

 1 Kind   1 Kind   2 Kinder  2 Kinder
 Kindertagespflege   Kita   Krippe+Kita  KiTagesplf + Kita 
   2.184,00  (4 Stunden tgl)
   1.920,00      2.880,00      4.104,00  
   3.276,00  (6 Stunden tgl)
   2.160,00      3.240,00      5.436,00  
   4.914,00  (9 Stunden tgl)
   2.640,00      3.960,00      7.554,00  

 

 

Schadensersatzanspruch der Eltern bei höheren Gebühren

Solange die Gebühren für Kindertagespflege höher sind als die einer Krippe in der Wohnortgemeinde des Kindes, verstößt auch die neue Satzung gegen das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 12. September 2013. Das BVerwG hatte entschieden, dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Krippenplatzes nicht erfüllt wird einen Anspruch auf Schadensersatz für höhere Betreuungskosten hat. Der bundesrechtliche Anspruch ergebe sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 36a Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch. Im Landkreis Stade ist die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Regel deshalb notwendig, weil es immer noch nicht genügend Krippenplätze gibt. Das ist gerade in der Gemeinde Jork der Fall, wie kürzlich bei der Eröffnung der Krippe in Estebrügge verkündet wurde: Wir hätten Anmeldungen für zwei weitere Krippen", erklärte die Leiterin der Kita Estabrügge. 

 

Den Eltern kann nicht zugemutet werden, dass sie zunächst höhere Elternbeiträge an das Jugendamt zahlen, um sie dann als Schadensersatz zurückzufordern. Das kann auch poltisch nicht gewollt sein. Ein Schelm wer denkt, dass Eltern auf diese Weise von der Inanspruchnahme der Kindertagespflege abgehalten werden sollen.....

 

Die Hansesstadt Stade hat schon vor einigen Jahren reagiert und die Gebühren für Krippe und Kindertagespflege gleichgestellt.  Außerdem setzt Stade mit Erfolg auf günstige Gebühren gegen den demografischen Wandel und für aktive Frauenförderung: 120 Euro für 4 Stunden tägliche Betreuung und 180 Euro für 10 Stunden tägliche Betreuung. Im Landkreis Stade fallen für die gleichen Zeiten in der Kindertagespflege zukünftig wesentlich höhere Elternbeiträge (Stufe 8) an: 182 Euro für 4 Stunden tägliche Betreuung und 455 Euro für 10 Stunden tägliche Betreuung.

 

Dabei gilt für eine moderne Gesellschaft: Nicht nur Universitäten sollten gebührenfrei sein, sondern auch die frühkindliche Bildung in Krippe und Kindertagesstätte. In Rheinland-Pfalz, in Berlin (Kitas) und auch in Düsseldorf ist das bereits Realität!

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Hobbit (Dienstag, 31 Januar 2017 07:01)

    Und was machen wir, wenn wir die überzahlten Gebühren trotz Gerichtsurteil nicht zurückerhalten? Geht's dann nochmal zum Anwalt?